Wetterlage:
Jetzt
Abends
Temperatur:
9,58°C
Bedeckung:
100%
Stand: 19.04.2024 11:47
Temperatur:
5,19°C
Bedeckung:
100%
Stand: 19.04.2024 11:47
Kalender:


Naturwissenschaftlicher Verein Osnabrück:

Lichtverschmutzung - wie soll denn Licht verschmutzt werden?


Lichtglocke einer Stadt als Aufnahme und gemessene Helligkeiten, Andreas Hänel

Natürliches Licht wird durch künstliches verschmutzt, so kann künstliches Licht zum Beispiel den ungestörten Anblick des wunderschönen Sternhimmels verschmutzen!

Na und? - Das interessiert doch nur ein paar Sterngucker!

NEIN- die Betrachtung des Sternhimmels gehört zu den ältesten Kulturgütern der Menschheit:

* früher war die Beschäftigung des Sternhimmels notwendig zur Bestimmung der Zeit, des Kalenders
* die Entdeckung neuer Länder, Kontinente wäre ohne Sternkunde nicht möglich gewesen
* und heute: Kommunikation, Navigation, unser Wissen vom Kosmos, die faszinierenden Erscheinungen im Weltall, dies alles wäre ohne Astronomie, ohne Sternenkunde, nicht möglich!

Heute sieht kaum noch jemand schwächere Sterne oder die Milchstraße - nur weil wir heute glauben, die Nacht zum Tage machen zu müssen!

Wir schützen die Luft, den Boden, das Wasser - aber der nächtliche Himmel?
Wir schützen uns vor Abgasen, Abfällen, Lärm - aber Licht?

Dabei gibt es Pflanzen und Tiere, aber auch der Mensch, die Dunkelheit brauchen, denn das Leben auf der Erde hat sich in Jahrmillionen an den Rhythmus von Tag und Nacht, Helligkeit und Dunkelheit, angepasst:

* Dunkelheit zum Schlafen, zum Entspannen und Regenerieren
* Dunkelheit zur Nahrungssuche (nachtaktive Tiere)
* Dunkelheit für die Fortpflanzung (z. B. Glühwürmchen)

Unser Leben ist heute ohne künstliches Licht nicht mehr vorstellbar. Doch muss deshalb alles einem endlosen 24-Stunden-Rhythmus unterworfen werden?

Insofern ist es verständlich, dass der Gesetzgeber in Deutschland Licht durchaus auch als schädlich ansieht: denn Licht zählt zu den im Bundesimmissionsschutzgesetz erfassten Immissionen. Und eine schädliche Umwelteinwirkung liegt dann vor, wenn "Immission, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen" (§3 Bundesimmissionsschutzgesetz).
Zum Schutz des Menschen hat der Länderausschuß für Immissionsschutz eine "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" veröffentlicht, die jedoch nicht auf die Belange des Naturschutzes (für Pflanzen und Tiere) eingeht.
Die Fachgruppe DARK SKY der Vereinigung der Sternfreunde hat sich das Ziel gesetzt, Denkanstöße zu geben, ob und wie wir den Anblick des Sternhimmels verbessern können, ohne auf Komfort oder Sicherheit verzichten zu müssen.
Leiter der Fachgruppe:
Dr. Andreas Hänel, info@lichtverschmutzung.de, Tel. 0541-56003-26

Interesse bekommen? - Dann gibt es hier und hier mehr Informationen!




Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen.  Mehr Informationen
einverstanden